Im Zentrum unseres Handelns steht das Wohl der uns anvertrauten Kinder!

Ergänzend zu den beiden Angeboten unterstützen wir Kinder und Familien mit verschiedenen ambulanten Angeboten. Zum einen richten sich unsere Leistungen an Familien mit Kindern mit einem besonderen Förder- und Schutzbedarf in unserer Region (Saanenland, Ober- und Niedersimmental), zum anderen unterstützen unsere ambulanten Angebote Kinder und Familien, welche nach einer stationären Intervention ins Herkunftssystem oder in eine Pflegefamilie zurück-, respektive übertreten. Nebst der sozialpädagogischen Familienbegleitung und der ambulanten Nachbetreuung von Familien im stationären Bereich bieten wir Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts (Besuchsbegleitung und Besuchsübergaben).

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Sozialpädagogische Familienbegleitung

Die sozialpädagogische Familienbegleitung ist ein ambulantes Unterstützungsangebot für Familien, welche aufgrund einer akuten Krise oder bereits länger bestehenden sozialen, pädagogischen, psychischen oder psychosozialen Problemen überfordert und deren Kindern dadurch in ihrer Entwicklung gefährdet sind.

Durch die zielgerichtete, aufsuchende Unterstützung soll das Familiensystem wieder dazu befähigt werden, wiederkehrenden Schwierigkeiten mithilfe erlernten und gefestigten Handlungskonzepten selbständig im Sinne des Kindswohles begegnen zu können.

Wir versuchen, mit dem Einbezug relevanter Dritter innerhalb des Sozialraumes die systemeigenen Ressourcen der Familie zu stärken und stockende Entwicklungsprozesse wieder in Gang zu bringen.

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Ambulante Nachbetreuung

Die ambulante Nachbetreuung ist ein Leistungsangebot des Chinderhuus Ebnit, welches im Anschluss an eine stationäre Notfallplatzierung bei Bedarf zur Unterstützung des Übergangs ins Herkunftssystem oder beim Wechsel in eine Pflegefamilie in Anspruch genommen werden kann.

Die ambulante Nachbetreuung erfolgt nach ähnlicher Methodik wie die sozialpädagogische Familienbegleitung (siehe Konzept sozialpädagogische Familienbegleitung), hat jedoch in der Regel eine kürzere Interventionsdauer zum Ziel.

In der Regel unterstützt das Leistungsangebot die Kinder und deren Familien bis zu einem halben Jahr über die stationäre Intervention in der Institution hinaus. Benötigt das Familiensystem eine längere, ambulante Unterstützung, soll die Nachbetreuung in eine reguläre sozialpädagogische Familienbegleitung überführt werden. Je nach Wohnort der Familie unterstützen und begleiten wir einen Wechsel in eine ambulante Hilfeleistung im jeweiligen Sozialraum.

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Begleitete Besuche

Begleitete Besuche ermöglichen den Eltern, welche ihr Besuchsrecht zum aktuellen Zeitpunkt nicht autonom ausüben können, trotzdem an der Entwicklung ihrer Kinder und deren Wohlergehen teilhaben zu können.

Das Kind kann seine Eltern in einem geschützten, kinderfreundlichen Rahmen treffen. Die Begleitung fördert eine konfliktfreie Begegnung zwischen dem Kind und dem Elternteil trotz der erschwerten und belastenden Bedingungen (Konflikte). 

Auf die Beziehung zwischen dem Kind und seinen Eltern wird auch in anspruchsvollen Situationen Wert gelegt. Eltern-Kind-Beziehungen sind besonders schützenswerte Beziehungen, welche gerade in belastenden Situationen eine besondere Sorgfalt erfordern.

Innerhalb der begleitenden Besuche erhalten die Kinder die Chance, die Beziehung zu den Eltern aufrechterhalten zu können. Zudem können sie sich weiterhin ihr eigenes Bild von ihren Eltern machen und sich mit der eigenen Herkunft auseinandersetzen. 

Im Rahmen der begleitenden Besuche wird die Beziehung zwischen dem Kind und den Eltern weitergeführt. Die Begleitpersonen unterstützen Kinder und Eltern, orientieren sich aber fokussiert an den Bedürfnissen des Kindes.

Ziel aller Beteiligten ist, die begleitenden Besuche im Sinne des Kindswohles umzusetzen. Begleitete Besuche reduzieren das Risiko von Kontaktabbrüchen und beugen Entfremdung vor. Für die Identitätsförderung der Kinder ist es gut, wenn dieses ihre Wurzeln kennen.

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Begleitete Übergaben

Die behördlich angeordneten Besuchsregelungen können trotz erschwerten, konflikthaften Bedingungen im Sinne des Kindswohles umgesetzt werden.